Verluste wegen falscher Steuerklasse

Die Einkommensteuer wird sozusagen in monatlichen Raten einbehalten. Das Brutto-Einkommen wird hochgerechnet und hieraus resultiert dann, welcher Betrag monatlich einbehalten wird. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen. Was bedeutet je mehr der Steuerkunde verdient, desto höher wird der Steuersatz. Die Steuerklasse kann frei gewählt werden, doch sollte dieses mit bedacht gemacht werden. Denn die Wahl der richtigen Steuerklasse kann Geld sparen. Denn die Steuerklasse ist entscheidend, welchen Betrag der Arbeitnehmer übers Jahr verteilt bezahlen muss.

Welche Steuerklasse ist für wen denn am besten?

Alle alleinstehenden Arbeitnehmer mit Kind bekommen automatisch die Steuerklasse II. Auf diese Steuerklasse wird immer ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.308€ pro Jahr eingetragen. Dieser Betrag ist ein Entlastungsbetrag für alleinerziehenden. Nur die Person, die Kindergeld bezieht, erhält auch den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Fällt das Kindergeld weg oder man heiratet, dann kommt man in die Steuerklasse I. Außer man lebt mit einer Person zusammen, die pflegebedürftig ist. Dann kann die Steuerklasse II behalten werden. Pro Jahr kann der Steuerkunde nur einmal die Steuerklasse wechseln. Befinden sich volljährige Kinder jedoch in der Ausbildung, so kann die Steuerklasse II beibehalten werden. Es ist aber zwingend dem Finanzamt nachzuweisen.

Steuerklasse VI, wird jedem Arbeitnehmer angerechnet, der keine Lohnsteuerkarte vorweisen kann. Bei Steuerklasse VI ist aber die Steuerbelastung am höchsten. Deshalb immer darauf achten, dass dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden kann.

Ehegatten, die beide in einem Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte sind, haben die Wahl. Sie können entweder jeder die Steuerklasse IV beantragen, oder einer wählt die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V. Ist das Einkommensverhältnis bei beiden Ehepartnern in etwa ausgeglichen, dann empfiehlt es sich, die Steuerklasse IV für beide zu wählen. Sollte sich das Einkommen aber sehr unterscheiden, so ist die bessere Wahl folgende. Das höhere Einkommen sollte mit der Steuerklasse III auf der Lohnsteuerkarte stehen. Das niedrigere Gehalt sollte mit der Steuerklasse V auf der Lohnsteuerkarte stehen. Das hängt mit der progressiven Einkommensteuer zusammen. Die Steuerklasse III bedeutet eine geringe Steuerbelastung, die Steuerklasse V hingegen, bedeutet eine hohe Steuerbelastung. Was aber nicht schlimm ist, denn bei geringem Verdienst in der Steuerklasse V, fällt die Progression eher nieder aus. Natürlich könnten die Ehepartner mit den unterschiedlichen Gehältern auch beide die Steuerklasse IV wählen, aber das würde bedeuten, dass beide viel zahlen. Das Geld wird zwar mit der Einkommensteuererklärung wieder erstattet, aber es ist doch eigentlich für alle attraktiver, wenn erst gar keine so hohen Steuerbeträge einbehalten werden und somit das Geld monatlich zur Verfügung steht.