Firmenleasing

Firmenleasing bietet viele Vorteile gegenüber der Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen, vor allem erhöht es die Flexibilität des Leasingnehmers. Der Fuhrpark und die Maschinen bleiben auf dem neuesten Stand, Abschreibungen müssen nicht vorgenommen werden. Bei guter Kalkulation ist Firmenleasing nicht teurer als eine Anschaffung. Das Maschinenleasing bevorzugen viele Unternehmen gerade in Technologiebereichen, die durch fortwährende Innovationen im Abstand weniger Jahre geprägt sind. Sie ersparen sich damit die mühselige und manchmal mit Verlusten behaftete Verwertung ihrer Altmaschinen, von denen sie nicht wissen, welche Abnehmer sich dafür interessieren könnten. Die Leasingunternehmen verfügen in dieser Hinsicht einfach über den besseren Überblick und vielfältige Kontakte.

Juristische Konstruktion beim Firmenleasing

Die Leasingverträge der Unternehmen sind aus juristischer Sicht atypische Mietverträge. Das Unternehmen erhält das Nutzungsrecht, der Leasinggeber bleibt Besitzer der Leasinggüter. Im Leasingvertrag enthalten sind Wartungsobliegenheiten des Leasingnehmers, auch werden Laufzeiten (Kilometerleistung beim Fahrzeug, Betriebsstunden bei der Maschine) bei jedem Firmenleasing, mithin auch beim Maschinenleasing, vereinbart. Das verlangt vom Leasingnehmer eine mehr als grobe Kalkulation, wie das Leasinggut genutzt werden soll. In manchen Bereichen, etwa beim Maschinenleasing von unter Regellast fahrenden Unternehmen, erscheint das relativ einfach, weil die Unternehmen wissen, wie viele Stunden pro Monat die Maschine, z.B. ein Gabelstapler laufen wird. Andere Bereiche wie der Fuhrpark sind oftmals schwer zu kalkulieren, sodass die Firmen zwischen den drei Möglichkeiten einer vollständigen Anschaffung, des Firmenleasings oder der Miete zum Beispiel eines Gabelstaplers ( Zusatzinfos )entscheiden müssen. Maschinenleasing wird in nahezu jedem Fall einer Mietlösung überlegen sein, weil gerade größere Maschinen nicht laufend auf- und abgebaut werden. Leasingverträge können juristisch durchaus sehr verschieden ausgestaltet sein, beim Cross-Border-Leasing (dem grenzüberschreitenden Leasing) sind nationale Besonderheiten der Steuergesetzgebung zu beachten. Sollte Firmenleasing beziehungsweise Maschinenleasing über Laufzeiten von mehr als zwei bis drei Jahren vereinbart werden, wird der Leasinggeber den Leasingnehmer nicht nur zu regelmäßigen Inspektionen, sondern auch zu TÜV-Kontrollen verpflichten.

Firmenleasing: Kosten

Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Leasingvertrag in finanzieller Hinsicht gestaltet wird. Restwertleasing sollte immer auf die Plausibilität des Restwertes hin überprüft werden. Das hängt in sehr entscheidendem Umfang von der Nutzung der Maschinen und Fahrzeuge ab. Je genauer hier ein Leasingnehmer im Vorfeld kalkulieren kann, desto kostengünstiger wird er sein Firmenleasing ausgestalten können. Zudem ist zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu unterscheiden:

  • Der Vollamortisationsvertrag kann zwischenzeitlich nicht gekündigt werden. Er wurde so kalkuliert, dass im vereinbarten Leasingzeitraum die Kosten des Leasinggebers gedeckt werden. Vorteilhaft für den Leasingnehmer: Der Vollamortisierungsvertrag kann knapper kalkuliert sein, also für den Leasingnehmer kostengünstiger ausfallen.
  • Der Teilamortisationsvertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Wie hoch die Leasingraten ausfallen, hängt von der Restwertvereinbarung ab. Vorteil für den Leasingnehmer: Die Flexibilität erhöht sich, was allerdings etwas teurer werden kann. Auch ein Andienungsrecht können beide Seiten in den Vertrag inkludieren, das dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit nochmals die Option des Erwerbs eröffnet.
Maschinenleasing: Bereiche und Vorteile

Maschinen können in praktisch allen Wirtschaftsbereichen geleast werden, die Klassiker sind die Land- und Forstwirtschaft, Baumaschinen, Werkstattmaschinen (CNC, Druck- und Verpackungsmaschinen, Gabelstapler), das IT-Leasing und neuerdings auch die Fitnessbranche sowie selbst das LED-Leuchten-Leasing. Veranstalter leasen für die Tour von Künstlern oder Sportlern das Equipment, Hotels und Gastronomen leasen ihre Kücheneinrichtung, auch Medientechnik wird gern geleast. Vorteile beim Maschinenleasing ergeben sich in vielerlei Hinsicht:

  • Es sind unkompliziertere Abläufe möglich, denn Banken vergeben oft keinen Kredit, Leasinggeber kooperieren.
  • Leasing ist auch ohne Anzahlung möglich.
  • Die Möglichkeiten fallen enorm aus, auch Gebrauchtmaschinen können ungemein günstig geleast werden – ein Modell für Existenzgründer.
  • Der Unternehmer bewahrt seine Liquidität und Unabhängigkeit.
  • Bilanzielle Vorgänge vereinfachen sich, die Maschinen müssen nicht abgeschrieben werden. Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen, denn nicht jeder Steuerberater kennt alle Kniffe bei Abschreibungen beziehungsweise macht sich die Mühe, diese für jede Maschineneinheit genau zu ermitteln. Die Gesetzeslage ändert sich im Abstand von vier bis acht Jahren.
  • Leasing ist herstellerunabhängig möglich.

Aufgrund des schnelleren Innovationsumschlags im produzierenden Gewerbe ergibt sich ein Trend zum Firmenleasing bei den Marktführern im Bereich der KMU. Natürlich kann auch heute noch eine Bäckerei eröffnen und mit den angeschafften Maschinen gut zwanzig bis dreißig Jahre wirtschaften, doch in vielen anderen Bereich, allein bei Druckereien und erst recht im IT-Bereich, erscheint das undenkbar.