Steuertipps für Selbstständige

Geld sparenIn Deutschland gibt es für jeden den sogenannten Grundfreibetrag. Liegt man darunter, hat man Glück und muss keine Steuern bezahlen. Liegt man aber über dem Grundfreibetrag, so wird man automatisch steuerpflichtig. Diese Regel gibt es nicht nur für Arbeitnehmer und Beamte, sondern auch Selbstständige und Gewerbetreibende. Nun ist es so, je höher die Einnahmen der Selbstständigen und Freiberufler sind, desto mehr Steuern fallen an. Wenn man aber einige Tipps beachtet, können diese Helfen Steuern zu sparen.

Den größten Batzen in der Steuererklärung für Selbstständige und Freiberufler machen die Betriebsausgaben aus. Hier gehören alle Ausgaben rein, die den Betrieb betreffen. Kosten die den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten. Die Betriebsausgaben sollen helfen, das Unternehmen zu sichern. Für die Betriebsausgaben gibt es fest vorgeschriebene Sätze. Des Weiteren wird geprüft, ob die Ausgaben auch tatsächlich mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen. So zum Beispiel Arbeitskleidung, diese kann nur abgesetzt werden, wenn es sich um spezielle Kleidung handelt. Z. B. Maurer, Schreiner oder auch für Installateure. Wenn es sich um einen Beruf handelt, der in normale Alltagskleidung ausgeübt wird, können diese Kosten nicht geltend gemacht werden. Das Absetzen von Arbeitsmitteln und Arbeitskleidung wird nur zu einem Betrag bis 410 Euro netto pro Jahr anerkannt. Gehen die Kosten über den Betrag hinaus, so kann dieser über die sogenannte Abschreibung geltend gemacht werden. Das heißt, die Abschreibung geht 10 Jahre und der Betrag wird über die 10 Jahre aufgeteilt. In der Fachsprache heißt das, die Kosten werden über die Dauer der üblichen Nutzung aufgeteilt.

Das häuslicher Arbeitszimmer ist immer wieder ein heißes Thema. Wenn ein Selbstständiger seiner Arbeit ausschließlich von zu Hause nachgeht, so kann er das Zimmer voll absetzten. Zusätzlich sind alle anfallenden Kosten wie Heizung, Strom oder Möbel voll abzugsfähig. Wir der Tätigkeit nur teilweise von zuhause aus nachgegangen, kann nur eine Pauschale von 1.250 Euro jährlich abgesetzt werden.

Abschreibungen über den Ehepartner

Ist zum Beispiel der Ehemann der Betriebsinhaber, aber die Ehefrau baut eine Werkstatt, so kann die Ehefrau das Gebäude an den Ehemann vermieten und kann das Gebäude komplett abschreiben. Der Ehemann, als Mieter kann wiederum die angeschafften Wirtschaftsgüter in der Steuererklärung abschreiben lassen. Hieraus ergibt sich ein wesentlicher Steuervorteil.

Betriebsfahrten mit dem privaten PKW

Diese können voll angerechnet werden. Allerdings müssen Nachweise in Form eines Fahrtenbuches geführt werden. Immerhin schlagen diese Fahrten, pro gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro, bei der Reisekostenabrechnung zu buche.

Kosten für Betriebsfeiern und Ausflüge

Hinweis 1: Private FinanzenEs gibt pro Mitarbeiter eine Mindestgrenze, diese liegt bei 110 Euro. Alles, was darunter liegt, ist steuerfrei. Wird aber die Grenze von 110 Euro überschritten, so wird der komplette Betrag als Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil in Rechnung gestellt.

Auch Selbstständige und Freiberufler haben Sonderausgaben. Da diese Berufsgruppen im Normalfall privat krankenversichert sind, können die Kosten bis zu einem Betrag von 2.400 Euro pro Jahr in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Auch eine private Rentenversicherung zählt zu den Sonderausgaben. Auch alle weiteren Sonderausgaben, die jeder Arbeitnehmer geltend machen kann, können ebenso Selbstständige und Freiberufler, steuermindernd angesetzt werden.

Der Steuererklärung sollten unbedingt die Nachweise und Belege aller Aufwendungen beigefügt werden. Gegebenenfalls sollte auf einem extra Blatt eine Aufstellung zu den betreffenden Positionen erstellt werden.