Leasingübernahme

Was ist eine Leasingübernahme?

Unter dem Begriff der Leasingübernahme versteht man, dass ein neuer Leasingnehmer an die Stelle eines bisherigen Leasingnehmers tritt. Gerade bei der KFZ-Leasingübernahme gibt es jedoch verschiedene Probleme, welche gelöst werden müssen, damit eine erfolgreiche Übernahme des Leasingvertrages gelingt. Dennoch ist die Leasingübernahme kein ungewöhnliches Rechtsgeschäft und findet auf dem Markt auch seine Befürworter. Ein Grund liegt vermutlich darin, dass eine KFZ-Leasingübernahme für den neuen Leasingnehmer sogar finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ein weiterer Grund ist vermutlich darin zu sehen, dass Leasingnehmer in manchen Fällen zahlungsunfähig werden und daher ihre monatlichen Leasingraten nicht mehr begleichen können. Eine Leasingübernahme kann daher auch im Interesse der Leasinggesellschaft gesehen werden.

Wie erfolgt eine Leasingübernahme in der täglichen Geschäftspraxis?

Wie bereits erwähnt, tritt bei der Übernahme eines Leasingvertrages eine neue Person, an die Stelle des bisherigen Leasingnehmers. Bei der neuen Person kann es sich wie beim bisherigen Leasingnehmer um eine natürliche oder juristische Person handeln. Da der bisherige Leasingnehmer aus dem Leasing-Vertrag ausscheidet und ein neuer Leasingnehmer in den Leasing-Vertrag eintritt, ändert sich für die Leasing-Gesellschaft der Vertragspartner. Eine solche Vertragsänderung benötigt, um erfolgreich zu sein, ein geordnetes Vorgehen um Risiken und unnötigen finanziellen Verlusten vorzubeugen.

Hat sich ein Interessent für eine Leasingübernahme gefunden, erfolgt die KFZ-Leasingübernahme in fünf geordneten Schritten.

Zunächst kommt es zwischen dem bisherigen Leasingnehmer und dem neuen Leasingnehmer zur Kontaktaufnahme. Der bisherige Leasingnehmer gibt dem Interessenten die nötigen Daten über seine Person, das Leasing-Objekt und die Leasing-Gesellschaft bekannt. Der Interessent meldet sich sodann bei der Leasing-Gesellschaft, um dieser sein Interesse am geleasten Kraftfahrzeug bekannt zu geben, um eine Leasingübernahme zu bewirken.

In einem zweiten Schritt hebt die Bank alle nötigen Daten des Interessenten ein, welche für die KFZ-Leasingübernahme nötig sind. In der Regel lässt es sich die Leasing-Gesellschaft nicht nehmen, über den Interessenten eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Bonitätsprüfung erfolgt zur Sicherheit der Bank, da mit dem Ausscheiden des bisherigen Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag auch dessen Sicherheiten für die Bank verloren gehen. Bei der Bonitätsprüfung handelt es sich um eine Schufa-Prüfung ähnlich der Bonitätsprüfung bei einem Kredit durch die Bank.

Trotz der Bonitätsprüfung ist eine Leasingübernahme ohne Schufa auch möglich. Verfügt der neue Leasingnehmer über ein ausreichendes monatliches Einkommen, welches ihm ermöglicht ohne Probleme die monatlichen Leasingraten zu begleichen, hat der neue Leasingnehmer gute Chance eine Leasingübernahme ohne Schufa zu bewirken. Trotz ausbleibender Bonitätsprüfung muss auch hier der neue Leasingnehmer bzw. Interessent einen Nachweis über seine Einkommensverhältnisse erbringen.

Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung bzw. Nachweis des monatlichen Einkommens erfolgt in der Regel die Einverständniserklärung der Leasing-Gesellschaft. Der Interessent unterschreibt den Eintritt in den Leasingvertrag und wird zum neuen Leasingnehmer. Der scheidende Leasingnehmer leistet die Gebühr für die Umschreibung des Leasingvertrages.

Im nächsten Schritt teilt der neue Leasingnehmer der Leasing-Gesellschaft die Anschrift seiner Kfz-Zulassungstelle mit, damit die Leasing-Gesellschaft den Kfz-Brief zur Ummeldung des Kraftfahrzeuges an diese verschicken kann.

Als nächster Schritt werden zwischen den beteiligten Vertragsparteien Ort und Zeitpunkt vereinbart, an welchen das Kraftfahrzeug übergeben werden soll. Hierfür lohnt es sich, bei der KFZ-Leasingübernahme einen Sachverständigen hinzuzuziehen, welcher den Zustand des Fahrzeuges protokolliert. Bei Schäden, Mängel oder einem weit überhöhten Kilometerstand muss der ehemalige Leasingnehmer dem neuen Leasingnehmer Schadenersatz leisten.

Als letzter Schritt meldet der neue Leasingnehmer das Fahrzeug bei seiner Versicherung an und benachrichtigt die Leasing-Gesellschaft und den ausgeschiedenen Leasingnehmer durch Übersendung einer Kopie des Versicherungsvertrages. Die KFZ-Leasingübernahme ist damit abgeschlossen.

Gibt es eine Leasingübernahme ohne Anzahlung?

Die Leasingübernahme ohne Anzahlung ist sehr weit verbreitet. Hat der ehemalige Leasingnehmer keine Anzahlung geleistet, steht einer Leasingübernahme ohne Anzahlung nichts im Wege. Nur für den Fall, dass der ehemalige Leasingnehmer eine Anzahlung geleistet hat, müssen Anbieter und Interessent darüber verhandeln, ob die Leasingübernahme ohne Anzahlung erfolgt, oder ob der Anbieter eine Entschädigung dafür erhalten soll.