Guthabenkonto der Sparkasse

Besonderheiten des Guthabenkontos

Menschen, die überschuldet sind oder sich im Privatinsolvenzverfahren befinden, haben Tag für Tag mit vielfältigen Problemen zu kämpfen. Besonders schwierig wird ihre Situation, wenn die Bank das Girokonto aufkündigt: Sei es weil die Pfändungen überhand nahmen, sei es wegen eines nicht zurückgeführten Überziehungskredites. Ohne Girokonto sind so einfache Dinge wie der Empfang von Lohn oder Gehalt beziehungsweise Arbeitslosengeld und auch die bargeldlose Überweisung der Miete und anderer laufender Kosten erheblich erschwert. Betroffenen kann nur ein Ratschlag gegeben werden: sich so schnell wie möglich um die Eröffnung eines Guthabenkontos zu bemühen! Dieses Konto wird wie ein normales Girokonto geführt, allerdings werden Lastschriften, Überweisungen und Bargeldabhebungen nur ausgeführt, soweit Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Ein Überziehungskredit steht nicht zur Verfügung. Deutsche Sparkassen und Banken haben sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung des zentralen Kreditausschusses (ZKA) zur Einrichtung eines solchen Kontos für Jedermann verpflichtet.

Guthabenkonto der Sparkasse

Deutsche Sparkassen unterscheiden sich von anderen Kreditinstituten durch ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag: Sie haben die Aufgabe, flächendeckend die Versorgung mit Bankdienstleistungen zu gewährleisten und so jedem Bürger die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. In einigen Bundesländern ist diese Verpflichtung sogar gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund unterhalten die Sparkassen auch das größte Filialnetz in Deutschland. Sparkassen nehmen vor diesem Hintergrund die Selbstverpflichtung zur Einrichtung eines Guthabenkontos für Jedermann besonders ernst. Auch in der Praxis haben viele Menschen mit Finanzproblemen die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Sparkasse im Gegensatz zu anderen Kreditinstituten relativ unproblematisch ist, ein Guthabenkonto zu eröffnen. Sollte es dennoch zu Problemen bei der Eröffnung eines Guthabenkontos bei einer Sparkasse kommen, kann sich der Betroffene diesbezüglich an den Ombudsmann beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wenden, der beauftragt ist, Streitigkeiten zwischen den Sparkassen und ihren Kunden zu schlichten.

Bei allen Vorteilen, die das Guthabenkonto der Sparkasse zu bieten hat, sollte man sich dennoch auch über alternative Angebote zu einem Jedermannkonto bei anderen Filial- und Direktbanken erkundigen. Schließlich gewährleistet nur ein Vergleich der Konditionen und Gebühren, dass nicht zu viel für das Guthabenkonto gezahlt werden muss.