Guthabenkonto der Postbank

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Guthabenkonto der Postbank

Wer arbeitslos wird oder sich scheiden lässt, hat neben allen anderen Probleme, die diese Situationen mit sich bringen, oft auch große finanzielle Schwierigkeiten. Plötzlich steht wesentlich weniger Geld als früher monatlich zur Verfügung, so dass es schnell Engpässe bei der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen gibt. Negative Einträge bei der Schufa wegen Zahlungsversäumnissen, Überschuldung oder die Eröffnung eines Privatinsolvenz-Verfahrens sind nicht selten Folge dieser Notlage.

Oft kündigt die Bank daraufhin das laufende Girokonto. Der Betroffenen kann nun keine Überweisungen mehr empfangen oder ausführen, Geld abheben oder Schecks einlösen. Eine Teilnahme am normalen wirtschaftlichen Alltagsleben ist so kaum mehr möglich. Deswegen haben sich die meisten deutschen Banken und Sparkassen in ihrem Zentralen Kreditausschuss (ZK) in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Diese Konten werden rein auf Guthabenbasis geführt. Überweisungen, Lastschriften und Barabhebungen können nur vorgenommen werden, wenn ein ausreichend großes Guthaben auf dem Konto steht. In Bankenkreisen hat sich die Bezeichnung „Jedermann-Konto“ für dieses besondere Girokonto etabliert.

Guthabenkonto der Postbank

Obwohl die deutschen Kreditinstitute die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Jedermannkonten eingegangen sind, eröffnen sie in aller Regel diese Guthabenkonten nur ungerne. Dies liegt vor allem darin begründet, dass sie befürchten mit diesen Kunden viel Arbeit zu haben und nur wenig Geld verdienen zu können. Bankauskünfte und Kontopfändungen müssen deutlich öfter durchgeführt werden, als bei Menschen ohne finanzielle Probleme. Und die Finanzdienstleistungen, die den Instituten wirklich gute Verdienstmöglichkeiten gewähren wie Dispositions- und Überziehungskredite können aus naheliegenden Gründen an diese Kunden nicht verkauft werden.

Deswegen kann es bei der Beantragung von einem Guthabenkonto der Postbank zu Schwierigkeiten kommen. Am besten der Betroffene spielt von Anfang an mit offenen Karten und erklärt dem Bankangestellten, aus welchen Gründen er ein Guthabenkonto benötigt. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, alle Angaben für die Kontoeröffnung vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Unrichtige Auskünfte sind nämlich einer der wichtigsten Gründe, bei deren Vorliegen die Kreditinstitute im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung berechtigt sind, die Einrichtung eines Jedermannkontos zu verweigern.

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