Private Altersvorsorge

Hinweis 1: Private FinanzenBevor man zusätzliche sichernde Maßnahmen für die Rente abschließt, sollte man im Internet einen Vergleich für private Altersvorsorge vornehmen. Ein solcher kostenloser Vergleich bei einem der vielen Internetdienste stellt die wichtigsten Unterschiede bei Konditionen und in der Höhe der späteren Auszahlung dar. Mit einem ebenfalls gratis zur Verfügung stehenden Rechner kann die zu erwartende Rente ziemlich genau ermittelt werden. Mit dem Rechner können mehrere Produkte verschiedener Anbieter in einem direkten Vergleich gegenüber gestellt werden. Der Vergleich für private Altersvorsorge kann sich für jeden Arbeitnehmer lohnen, denn es gibt erhebliche qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten der zahlreichen Anbieter. Neben dem Vergleich von Anbietern und deren Produkten sollte der interessierte Arbeitnehmer sich außerdem Ergebnisse von wenigstens einem Test anzeigen lassen, der von einer seriösen Verbraucherorganisation, wie beispielsweise der Stiftung Warentest, durchgeführt wurde. Ein solcher Test kann zusätzlich viele Informationen über die Vor- und Nachteile einzelner Angebote liefern. Man sollte aber unbedingt darauf achten, wer hinter den Informationen steckt, denn auch kommerzielle Unternehmen führen manchmal Tests durch. Die Stiftung Warentest ist wohl die renommierteste und unabhängigste Organisation im Bereich der Verbrauchertests. Da kann man sicher sein, dass sich keine kommerziellen Interessen hinter den Testergebnissen verstecken.

Die steuerliche Seite

Die Steuer ist ein wichtiger Punkt, dem man beim Vergleichen besondere Beachtung schenken sollte. Selbstverständlich kann man Ausgaben für private Altersvorsorge absetzen, man sollte sich aber genau darüber informieren. Um alle Möglichkeiten, die private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen, möglichst optimal nutzen zu können, sollte man die Informationsseiten im Internet studieren, und sich gegebenenfalls von einer Fachperson dazu beraten lassen.

Finanzanalyse: Private FinanzenIn der Steuererklärung können alle Arbeitnehmer Aufwendungen für die private Altersversorgung geltend machen. Eintragen kann man diese Ausgaben auf zwei verschiedenen Anlagen. Zum einen kommt dafür die Anlage AV ‚Altersvorsorge als Sonderausgaben‘ in Betracht, zum anderen gibt es die Anlage ‚Vorsorgeaufwand für Vorsorgeaufwendungen‘, wo solche Ausgaben eingetragen werden können. Anleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung gibt es ebenfalls kostenlos im Internet. Dort wird auch genau erklärt, wie und wo welche Ausgaben für die Altersvorsorge eingetragen werden müssen.

Private Altersvorsorge für Beamte

Beamte haben mehrere Möglichkeiten, ihre Altersversorgung zu sichern. Einerseits sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, andererseits können sie die erwähnte Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen. Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung stellen weitere Möglichkeiten der Rentensicherung für Beamte dar. Das Rentensystem der Beamten ist eine ganz spezielle Form der Alterssicherung, welches sich von den Systemen für andere Berufsgruppen grundlegend unterscheidet.