Die Altersvorsorge mit Riester Rente bezeichnet eine staatlich geförderte Form der privaten Vorsorge für das Alter. Voraussetzung dafür ist, dass man bestimmte förderfähige Sparformen nutzt, um an die staatlichen Zulagen zu gelangen.
Die staatlichen Zulagen aus der Riester Förderung stehen grundsätzlich folgenden Personen zu:
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Beamte, Richter und Soldaten
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Arbeitslose
- Nicht erwerbstätige Ehepartner von Förderungsempfängern
Keinen Anspruch auf die Riester Rente haben hingegen folgende Personen:
- Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Geringfügig Beschäftigte
- Rentner
Riester im Internet
Bevor man sich für eine der förderfähigen Sparformen für die Altersvorsorge mit Riester Rente entscheidet, sollte man über das Internet einen Vergleich der verschiedenen Produkte anstellen. Ein solcher Vergleich ist bei vielen Internetdiensten kostenlos. Damit kann man die relevantesten Punkte bei den Konditionen und der Höhe der Altersrente gegenüber stellen. Die meisten Vergleichsdienste bieten ebenfalls einen Rechner gratis an, der die zu erwartende Auszahlung ermittelt. Mit dieser Berechnung kann man den Betrag der potentiellen Altersrente, die ein Produkt erzielen könnte, relativ exakt erfahren. Mit dem Rechner kann der User ähnliche Produkte unterschiedlicher Anbieter direkt miteinander vergleichen. Wenn man die Berechnung für verschiedene Sparformen anstellt, bekommt man einen ziemlich guten Überblick, was die Möglichkeiten der Altersvorsorge mit Riester Rente anbetrifft.
Hat man sich seine potentielle Riester Rente berechnen lassen, kann man zur Vervollständigung der Informationen noch die Ergebnisse von einem aktuellen Test studieren. Ein solcher Test, der von einem seriösen, nicht kommerziellen Institut durchgeführt wurde, kann zusätzlich viele wertvolle Anregungen über die Vor- und Nachteile von bestimmten Angeboten liefern. Sich den Betrag der Riester Rente berechnen zu lassen reicht oft alleine nicht aus, wenn die Konditionen einer bestimmten Versicherung wesentliche Nachteile aufweisen.
Die steuerliche Seite
Arbeitnehmer, die eine Versicherung zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen haben, egal ob staatlich gefördert oder nicht, dürfen ihre diesbezüglichen Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Sie können solche Ausgaben in zwei mögliche Anlagen eintragen. Erstens kommt hier die Anlage AV ‚Altersvorsorge als Sonderausgaben‘ in Frage, zweitens gibt es dafür die Anlage ‚Vorsorgeaufwand für Vorsorgeaufwendungen‘. Auch für das Ausfüllen der Steuererklärung kann man sich im Internet Hilfe holen. Dort wird der Arbeitnehmer genau angeleitet, welche Ausgaben für die Altersvorsorge er wo eintragen muss.
Die Kündigung
Möchte man einen Vertrag zur Riester Rente kündigen, sollte man sich vorab genauestens informieren, um am Ende keinen Verlust davon zu tragen. Die Kündigung kann durchaus einmal Vorteile bringen. Die intensive Nutzung der Informationsquelle Internet und eventuell die eingehende Beratung durch eine Fachperson können das im Einzelfall abklären. Die Riester Rente kündigen sollte man aber wirklich nur dann, wenn man auch die langfristigen Folgen dieses Schritts detailliert betrachtet hat. Sonst kann sich aus dem vermeintlichen Vorteil leicht ein großer Schaden entwickeln.
Riester Rente für Beamte
Den Beamten stehen prinzipiell alle Möglichkeiten der Altersversorgung offen, so auch die staatlich geförderte Riester Rente. Diese Berufsgruppe ist einerseits Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, andererseits können Beamte auf die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zurück greifen. Für die private Seite der Altersversorgung stehen ihnen sowohl die Riester Rente für Beamte als auch alle nicht staatlich geförderten Möglichkeiten zur Verfügung. Das breitgefächerte Rentensicherungssystem der Beamten ist eine ganz eigene Form der Altersvorsorge.