Altersvorsorge für Selbstständige

Selbständige sind im Alltag meist mehr mit der aktuellen Situation ihrer Firma beschäftigt, als dass sie sich Gedanken über die eigene Zukunft nach der Erwerbstätigkeit machen. Das Unternehmen muss am Laufen gehalten werden, Kredite müssen getilgt werden und Aufträge müssen an Land gezogen werden. Da bleibt kaum Zeit und Geld für die private Altersvorsorge übrig. Doch sind gerade Selbständige und Freiberufler seit der allgemeinen Wirtschaftskrise sehr hohen Risiken ausgesetzt. Eine Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler tut also besonders Not.

Sorgfalt ist wichtig!

Hinweis zu BankproduktenSelbständige, die von Insolvenz bedroht sind, verlieren jedoch leicht ihre private Altersversorgung, wenn diese im Haftungsfall der Insolvenzmasse zufällt. Eine Altersvorsorge für Selbstständige sollte also mit Bedacht ausgewählt werden. Die staatlich geförderte Rürup Rente (Mehr Informationen zur Rürup Rente finden Sie hier) beispielsweise schützt die private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler weitgehend vor Zugriffen. Selbst bei Arbeitslosigkeit kann eine solche private Altersvorsorge für Freiberufler nicht angetastet werden, denn die Rürup Rente ist unkündbar, nicht kapitalisierbar und auch nicht veräußerbar. Dieser Schutz gegenüber einer solchen Altersvorsorge für Selbstständige gilt im Falle einer Insolvenz auch für die privaten Gläubiger des gescheiterten Unternehmers. Die Rürup Rente ist also eine sehr sichere Altersvorsorge für Freiberufler, die dem Betroffenen seinen Unterhalt für das Alter auch im Falle der Überschuldung gewährleisten kann.

Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Um diesen Unterhalt im Alter auch für Selbständige besser abzusichern, wurde am 31.03.2007 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge geschaffen. Die Altersvorsorge für Selbständige ist ab diesem Zeitpunkt genauso vor dem Vollstreckungszugriff durch Gläubiger geschützt, wie die Renten von abhängig Beschäftigten. Voraussetzung für diesen Schutz ist allerdings, dass das angesparte Kapital ausschließlich zum Zwecke der Altersvorsorge einbezahlt wurde. Also dürfen auch Leistungen aus diesem Kapital erst mit dem Rentenalter oder aber bei Berufsunfähigkeit, und auch nur als Rentenzahlungen erbracht werden. Das gilt ebenso für die Rürup Basisrente. Dieses Vorsorge-Modell genießt daher einen sicheren Pfändungsschutz in gesetzlich festgelegter Höhe.

Insolvenzschutz überprüfen

Tipp zu BankproduktenAngesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sollten Selbständige und Freiberufler ihre bestehenden Versicherungsverträge zur privaten Altersvorsorge unbedingt auf deren möglichen Insolvenzschutz überprüfen. Ist dieser Schutz nicht in ausreichendem Umfang gegeben, können die Altverträge noch rechtzeitig in eine private Rentenversicherung umgewandelt werden, die einen befriedigenden Pfändungsschutz gewährleisten kann.