Pfändungsfreies Konto

Was ist ein pfändungsfreies Konto?

Seit dem 1. Juli 2010 hat jeder Verbraucher das gesetzlich verbriefte Recht, ein laufendes Girokonto in ein pfändungsfreies Konto umwandeln zu lassen. Dies bedeutet, das Konto als Ganzes ist nicht pfändbar, lediglich Beträge, die über das Existenzminimum hinausgehen, können zur Schuldentilgung im Wege der Pfändung herangezogen werden. Dieses pfändungsfreie Sockelguthaben beträgt bei Ledigen, die keinerlei Unterhaltsverpflichtungen haben, derzeit € 985,15 pro Monat. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich dieser Betrag dementsprechend.

Was ist der Vorteil von pfändungsfreien Konten?

Vor der Einführung der gesetzlichen Regelung für P-Konten, wie diese Konten im Bankenjargon auch genannt werden, konnten Schuldner durch eine Kontenpfändung in sehr schwierige Situationen geraten: Gläubiger hatten nach erfolglosen Mahnversuchen das Recht, bei Gericht eine Kontenpfändung zu beantragen. Nach Bewilligung der Pfändung durch den Richter, wurde das Girokonto des säumigen Schuldners gesperrt. Dies hatte zur Folge, dass weder Lastschriften, Überweisungen noch Barabhebungen möglich waren. So war es dem Betroffenen nicht möglich, seinen laufenden Verpflichtungen wie Miete, Strom, Gas, Versicherungen oder auch Unterhaltszahlungen nachzukommen. Es bestand lediglich die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Freigabe des Existenzminimums zu stellen. Dieses Verfahren war allerdings kompliziert und zeitraubend, so dass oftmals Monate vergingen, bis dem Antrag entsprochen wurde. Vor Einführung der Möglichkeit, pfändungsfreie Konten zu führen, gerieten zahlreiche Menschen so immer tiefer in den Schuldensumpf.

Seit der Möglichkeit, bei drohender Kontopfändung das laufende Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu können, hat sich die Situation für Menschen in finanziellen Notlagen deutlich verbessert: Durch den Schutz eines Guthabens in Höhe des monatlichen Existenzminimums ist gewährleistet, dass sie trotz Pfändungen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und so zumindest ihren dringendsten finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Darüber hinaus garantieren pfändungsfreie Konten, dass ihnen die erforderlichen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Wie hoch sind die Kosten für ein pfändungsfreies Konto?

Leider wurde keine verbindliche Regelung getroffen, wie hoch die Kosten für pfändungsfreies Konto maximal sein dürfen. So variieren die Gebühren, die Banken für die Einrichtung von P-Konten verlangen, ganz erheblich: Von kostenlos bis zu 15 Euro im Monat ist alles möglich. Damit das knappe Budget von Menschen mit Zahlungsproblemen nicht unnötig strapaziert wird, sollten sie sich vorab informieren, welches Kreditinstitut die günstigsten Konditionen für ein pfändungsfreies Konto hat. In jeder größeren Stadt gibt es Schuldnerberatungen, die Auskünfte und Tipps zu diesem Thema geben können.

Stand 10.03.2011