Schufa Eintrag prüfen

Schufa Eintrag prüfen

Die Schufa, das ist ein privatrechtliches Unternehmen. Der vollständige Name dieses, mittlerweile als Aktiengesellschaft bestehende Unternehmen, lautet Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Bei der Schufa werden Daten von etwa 70 Millionen Personen gespeichert, die ausschließlich personenbezogen und im weitesten Sinne finanzielle Belange angehen. Diese Daten werden von Firmen, wie Banken, Telekommunikationsunternehmen und / oder dem Versandhandel an die Schufa übermittelt, wenn man mit diesen schon mal Geschäftsbeziehungen hatte. Es kann sehr vorteilhaft sein, wenn andere, zukünftige Vertragspartner die Möglichkeit haben, diese Schufadaten einsehen zu können. Denn selbst wenn man nur eien Handyvertrag abschließen möchte, wird in den meisten Fällen eine Schufa Auskunft eingeholt. So erfährt das Unternehmen dann schon im Vorfeld, ob beziehungsweise dass es mit dem Kunden einen Vertrag eingehen kann.

Selbstverständlich kann man auch selbst diesen Schufa Eintrag prüfen. Das ist im Besonderen dann angebracht, wenn man mit mehreren Unternehmen in geschäftlichen Beziehungen steht. Dafür ist es nötig, bei der Schufa ein sogenanntes Datenblatt anzufordern. Man erhält es einmal im Jahr sogar kostenlos. Darin sind alle Daten aufgeführt, und bei diesbezüglichen Unstimmigkeiten kann man dann von der Schufa diesen Schufa Eintrag prüfen lassen.

Eine weitere Möglichkeit der Prüfung

Die Schufa bietet für knapp 20 Euro einen zeitlich unbegrenzten Online – Zugang an. Man kann damit relativ schnell seinen Schufa Eintrag online prüfen. Außerdem kann man auch direkt Fragen und Hinweise an die Schufa übermitteln. Und mit dem sogenannten Webcode kann man an andere die Erlaubnis geben, Kurzinformationen zu der eigenen Identität abzurufen. Der Interessent kann, wenn man ihm die Zustimmung dazu erteilt hat, sich auch über die Solvenz informieren. So können mitunter wesentlich schneller Handelsbeziehungen zustande kommen. Und da man jeden Schufa Eintrag online prüfen kann, kann man auch bei eventuellen Dispositionen sofort reagieren.

Stand 29.03.2011